22.05.2018 

Nach langer Zeit gibt es nun Aussagen zum Ergebnis der modellhaften Implementierung.

Die modellhafte Implementierung des Expertenstandard-Entwurfs "Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege" nach § 113a SGBXI ergab:

"Die Praxistauglichkeit des Expertenstandard-Entwurfs konnte in allen Settings nachgewiesen werden. Die mit der Einführung anfallenden Kosten sind gering und vorrangig als Opportunitätskosten zu verstehen. Die Ergebnisse der Wirksamkeitsanalyse zeigten keine signifikanten Unterschiede zwischen Pflegeheimen, die den Expertenstandard-Entwurf anwendeten und denen der Kontrollgruppe."
(siehe: Modellhafte Implementierung des Expertenstandard-Entwurfs "Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege" (EXMO) Abschlussbericht, Bremen 31.August 2016)

Somit hat der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege die freiwillige Einführung des Expertenstandards Mobilität für zunächst zwei Jahre beschlossen. Parallel soll eine Aktualisierung des Expertenstandards und eine Begleitforschung erfolgen.

Der Abschlußbericht der Universität Bremen zur modellhaften Implementierung ist veröffentlicht und auf der Website des GKV-Spitzenverbandes verfügbar.

Es ist nachvollziehbar, dass in so kurzer Zeit die Wirksamkeit für dieses grundsätzliche Thema nicht nachgewiesen werden konnte.
Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass der Expertenstandard nicht wirksam ist.

Wir werden weiterhin die Möglichkeit bieten, den Expertenstandard mit Bewegungskompetenz als Schlüsselqualifikation nachhaltig umsetzen zu können.

Abschlussbericht Erhaltung und Förderung der Mobilität